Mit den öffentlichen Vergabebestimmungen, denen Sie in der Regel unterliegen, sind wir bestens vertraut. Wir erfüllen selbstverständlich alle Forderungen gemäß § 8 Nr.3(2) VOB/A. Somit haben Sie die Sicherheit, es mit einem kompetenten Bieter zu tun zu haben.
Schon seit Jahrzehnten sind wir für eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber tätig.